Übertritt von der Sekundarschule ins Langzeitgymnasium

Übertritt von der Sekundarschule ins Kurzzeitgymnasium

Informationen für Eltern

 

Ablauf und Ziele

Der Übertritt in ein Kurzzeitgymnasium erfolgt nach der 2. oder der 3. Klasse der Sekundarschule. Das Kurzzeitgymnasium dauert vier Jahre. Es baut auf dem Lehrplan und den Lernzielen der 2. bzw. 3. Sekundarklasse auf und schliesst mit der Matura ab.

Diese ermöglicht den Zugang zu allen Studienrichtungen an universitären und pädagogischen Hochschulen.

Das Kurzzeitgymnasium stellt erhöhte schulische Anforderungen. Das Übertrittsverfahren dient dazu, die schulischen Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten der einzelnen Jugendlichen differenziert wahrzunehmen und einzuschätzen.


Rolle der Eltern


Sich informieren

  • Sie nehmen an den Informationsveranstaltungen teil, die im November an den Kurzzeitgymnasien stattfinden. Link
  • Sie lesen die Informationen auf dieser Website.
  • Bei Fragen wenden sie sich an die Klassenlehrperson.

Schulische Möglichkeiten und Wünsche des oder der Jugendlichen kennen und besprechen

  • Sie achten auf die schulische Entwicklung der oder des Jugendlichen und besprechen mit ihr oder ihm die Vorstellungen über die weitere Schullaufbahn.
  • Sie nehmen an den Beurteilungsgesprächen teil und bringen ihre Beobachtungen ein.

Zuweisungsentscheid treffen

  • Sie treffen gemeinsam mit ihrer Tochter/ihrem Sohn und der Klassenlehrperson den Zuweisungsentscheid. Bei Uneinigkeit haben sie das Recht auf ein weiteres Gespräch.

Übertrittsgrundlagen für die Zuweisung in das Kurzzeitgymnasium


Drei Jugendliche bei einer Gruppenarbeit

Nach Abschluss des ersten Semesters der 2. bzw. 3. Sekundarklasse entscheiden die Klassenlehrperson, der oder die Jugendliche und die Eltern gemeinsam im Gespräch über die Zuweisung an das Kurzzeitgymnasium.

Dokument «Anforderung für das Kurzzeitgymnasium»

 

  • Richtwert: Zeugnisnoten in den Fächern Deutsch, Mathematik, Französisch, Englisch sowie im Fach Natur und Technik.
  • Dokument «Richtwerte KZG»
  • Einschätzung der Leistungsentwicklung
  • Einschätzung der überfachlichen Kompetenzen. Dazu gehört beispielsweise die Bereitschaft, Zeit und Energie für das Lernen zu verwenden oder die Fähigkeit, aus komplexen Zusammenhängen das Wesentliche zu erkennen.

Uneinigkeit beim Übertritt in das Kurzzeitgymnasium

Wenn die Eltern mit der Lehrperson im Gespräch über die Zuteilung nicht einig werden, vereinbart die Klassenlehrperson ein zweites Gespräch. Zu diesem können sowohl die Klassenlehrperson wie die Eltern eine beratende Person beiziehen.

Wenn erneut keine Einigung erzielt wird, stellen die Eltern innert zehnTagen an die Schulleitung des Kurzzeitgymnasiums einen begründeten Antrag um Aufnahme ihres Kindes. Sie erhalten eine Kopie des Dokumentes «Zuweisungsentscheid», das sie dem Antrag beilegen können. Die Klassenlehrperson der Sekundarschule gibt den Eltern die Kontaktdaten der entsprechenden Schule. Der Antrag kann auch mündlich erfolgen.

Paragraphenzeichen auf Tastatur

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