Wenn die Eltern mit der Lehrperson im Gespräch über die Zuteilung nicht einig werden, vereinbart die Klassenlehrperson ein zweites Gespräch. Zu diesem können sowohl die Klassenlehrperson wie die Eltern eine beratende Person beiziehen.
Wenn erneut keine Einigung erzielt wird, stellen die Eltern innert zehnTagen an die Schulleitung des Kurzzeitgymnasiums einen begründeten Antrag um Aufnahme ihres Kindes. Sie erhalten eine Kopie des Dokumentes «Zuweisungsentscheid», das sie dem Antrag beilegen können. Die Klassenlehrperson der Sekundarschule gibt den Eltern die Kontaktdaten der entsprechenden Schule. Der Antrag kann auch mündlich erfolgen.